Anlage 1 — Leistungs- und Produktbeschreibung einschließlich Lizenzmetrik

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zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CanMe GmbH (Produkt) v2.1 Version 1.2 · Stand: Oktober 2026


1. Produktübersicht

Das Cloud Area Network (CAN) ist eine identitätsbasierte Zero-Trust-Konnektivitätsplattform. Der Kunde errichtet mit den Komponenten von CanMe ein privates Overlay-Netzwerk über seine bestehende Infrastruktur (On-Premises, Cloud, hybrid) und steuert sämtliche Zugriffe über kryptographische Identitäten und Richtlinien statt über Perimeter-Firewalls oder klassische VPN-Konzentratoren.

Betriebsmodell: Der Kunde betreibt das CAN eigenverantwortlich in der Kundenumgebung ("selbst gehostet"). CanMe liefert Software, Appliances, Dokumentation und Updates; CanMe hat bauartbedingt keinen Zugriff auf Netzwerkverkehr, Identitäten oder Richtlinieninhalte des Kunden. Die Verantwortungsverteilung regelt abschließend Anlage 2.

2. Komponenten

Komponente Beschreibung Bereitstellung
Tenant Kundenspezifische Installation und primärer Abrechnungscontainer; ein Tenant bildet eine isolierte Sicherheitsdomäne. Für jeden Tenant wählt der Kunde ein Support-Paket (Best Effort, Basic oder Enterprise; Anlage 3); dessen Preis ist der Tenant-Preis (§ 19 Abs. 2a AGB). Commitment-Pläne (§ 19a AGB) sind unabhängig vom gewählten Support-Paket möglich. logisch, je Bestellschein
Core Steuerungskomponente des Tenants (Hardware- oder Software-Appliance): Identitätsverwaltung, Richtlinien, Zertifikatsdienste, Audit. Benötigt Internetverbindung (§ 16 Abs. 3 AGB). Software-Appliance; optional Hardware
Mesh Vom Kunden gehostete und betriebene Routing-Appliances, über die verschlüsselter Verkehr geführt wird. Software-Appliance, Kundenumgebung
Gate Private Software- oder Hardware-Appliance zur Anbindung von Netzen und zum Proxying von Identitäten; keine öffentliche IP erforderlich; HA-Paarbetrieb möglich. Software-Appliance; optional Hardware
Link Physische Hardware-Ausprägung des Cannectors für Endpunkte/Netzsegmente ohne Software-Agent (Modul B, § 8 AGB). Hardware, Direktversand
Cannector Software-Client für gängige Betriebssysteme (Bezug über App-Plattformen oder lokale Installation). Software
CANSOLE Administrationsportal des Tenants: Konfiguration, Identitäten, Richtlinien, Echtzeit-Nutzungsansicht, Logs & Audit. Teil des Tenants, keine Preisdaten. Bestandteil des Core
myCanMe Kaufmännisches Portal von CanMe (my.canme.cloud, Login-geschützt): Bestellungen, Preise (Anlage 7), Commitment-Stände einschließlich Aufstockung und Verschiebung (§ 19a Abs. 3, 3a AGB), Wahl und Wechsel des Support-Pakets, Zustimmung zu Vertragsdokumenten (§ 34 Abs. 5, 6 AGB), Partner-Verknüpfungen und Übernahme-Bestellscheine (§ 4 Abs. 2a, § 32 Abs. 5 AGB), Zuordnung übertragbarer Commitments (§ 19a Abs. 8 AGB), Rechnungen, Tickets, Trials. Kundennummer und Tenant-ID werden dort angezeigt (§ 29 Abs. 6 AGB). von CanMe betriebener Nebendienst

3. Funktionsumfang (wesentliche Merkmale)

Das CAN umfasst in der jeweils aktuellen Version insbesondere: identitätsbasierte Zugriffssteuerung mit mutual TLS zwischen allen Komponenten; Ende-zu-Ende-verschlüsselte Overlay-Konnektivität ohne öffentlich exponierte Dienste; Richtlinienverwaltung auf Identitäts- und Gruppenebene; Anbindung föderierter Identitätsanbieter (z. B. Entra ID) neben dem CanMe-IDP; Mikrosegmentierung und ausgehende Verbindungslogik der Gates (keine eingehenden Portfreigaben erforderlich); Hochverfügbarkeitsbetrieb von Gates als HA-Paar; Protokollierung und Audit-Funktionen in CANSOLE einschließlich Export; tägliche Nutzungsmessung je Tenant (§ 19b AGB, Anlage 4).

Der verbindliche Funktionsumfang im Einzelnen ergibt sich aus der Dokumentation der jeweils eingesetzten Version. Beschreibungen auf der Website, in Präsentationen und Roadmaps sind unverbindlich (§ 4 Abs. 3 AGB).

4. Systemvoraussetzungen und Konnektivität

Die je Komponente und Version maßgeblichen Systemvoraussetzungen (unterstützte Betriebssysteme, Virtualisierungsplattformen, Ressourcen, Netzwerkfreigaben) sind in der Dokumentation veröffentlicht. Der Core benötigt eine ausgehende Internetverbindung zu den in Anlage 4 Ziffer 5 benannten Diensten von CanMe (Lizenzvalidierung, Updates, Nutzungsmeldung); die Bereitstellung obliegt dem Kunden. Ein Betrieb in abgeschotteten Umgebungen (Air-Gap) ist nicht Gegenstand der AGB.

5. Lizenzmetrik (verbindliche Zählregeln)

Ergänzend zu § 19b AGB gilt:

5.1 Nutzungsobjekte. Der Nutzungsmessung unterliegen Identitäten (Typen: User, Gerät, Netzwerk, Proxy) und Gates. Gruppen, Richtlinien, Mesh-Komponenten (§ 19b Abs. 4a lit. e AGB) und CANSOLE-Zugänge sind keine Nutzungsobjekte.

5.2 Zähleinheit. Maßgeblich ist das eindeutige Nutzungsobjekt (Objekt-ID) je Tenant und Abrechnungsmonat. Ein Nutzungsobjekt wird für einen Monat einmal gezählt, wenn es in diesem Monat zu irgendeinem Zeitpunkt im Tenant bereitgestellt (deployed) war — unabhängig von Dauer, Aktivität, Anmeldungen oder Datenverkehr. Abrechnungsmonat ist der Kalendermonat.

5.3 Löschung und Neuanlage. Ein gelöschtes und neu angelegtes Objekt erhält eine neue Objekt-ID und gilt als neues Nutzungsobjekt; im selben Abrechnungsmonat werden in diesem Fall beide Objekte gezählt.

5.4 Sonderregeln. Ein als HA-Paar betriebenes Gate zählt als ein (1) Gate. Ein mit dem Tenant verbundener Link zählt als eine (1) Geräte-Identität. Ein Nutzungsobjekt kann nicht mehreren Tenants gleichzeitig zugeordnet werden. Für die Grenze des Support-Pakets Best Effort (§ 14 Abs. 1a AGB, Anlage 3 Nr. 2 (2)) zählen alle Identitäten nach Ziffer 5.1 (User-, Geräte-, Netzwerk- und Proxy-Identitäten) einschließlich der Geräte-Identitäten aus Links.

5.5 Preise. Die jeweils aktuellen Preise je Nutzungsobjekt, die Tenant-Preise der Support-Pakete und die verfügbaren Commitment-Konditionen sind für Kunden in myCanMe abrufbar (Anlage 7); im Bestellschein vereinbarte Preise gehen vor (§ 2 Abs. 1 AGB).

5.6 Lizenznehmer; Abrechnungspartei. Lizenznehmer eines Tenants ist stets dessen Inhaber (§ 4 Abs. 2a lit. b, § 6 Abs. 1 AGB). Die Nutzungsmessung nach Ziffer 5.1 bis 5.4 erfolgt je Tenant unabhängig davon, wer Abrechnungspartei ist. Die gezählten Nutzungsobjekte eines verwalteten Tenants werden der Rechnung des verwaltenden Partners zugrunde gelegt; die Nutzungsobjekte eines Tenants mit zugeordnetem Commitment-Plan eines Partners werden zunächst auf dieses Commitment angerechnet (§ 19b Abs. 3 AGB) und im Übrigen der Abrechnungspartei des Tenants berechnet. Die Rechnung an einen verwaltenden Partner weist je Tenant die Tenant-ID und die Kundennummer des Inhabers aus.

6. Nicht Gegenstand der Leistung

Nicht geschuldet sind insbesondere: eine Verfügbarkeit des vom Kunden betriebenen CAN (§ 13 AGB); der Betrieb von Komponenten durch CanMe (nur als Modul D per Sondervertrag); Air-Gap-Betrieb; die Eignung für Hochrisikoanwendungen (§ 27 Abs. 2 AGB); Rechts-, Steuer- oder Compliance-Beratung (§ 9 Abs. 5 AGB); sowie Leistungen, die im Bestellschein nicht beauftragt sind (§ 5 AGB). Nicht geschuldet sind ferner Leistungen eines Partners gegenüber seinen Kunden (§ 4 Abs. 2 AGB); CanMe steht für Zusagen eines Partners nicht ein.


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